Wohnen an der Kirche – Umbau zu 4 neuen Wohnungen in Lette startet

Wohnen an der Kirche – Umbau einer KiTa zu 4 neuen Wohnungen

In der Lindenstraße 4a in Lette entstehen zum Herbst 2025 vier neue Wohnungen in der ehemaligen Kindertagesstätte. Im Erdgeschoss gibt es zwei Wohnungen mit 79 m2 und 84 m2 jeweils mit Terrasse, eine davon rollstuhlgerecht. Im Ober- und Dachgeschoss entstehen zwei Wohnungen mit 133 m2 und 144 m2 auf zwei Etagen mit Balkonen und je einer Dachterrasse. Die Wohnungen werden nach dem Baustandard KfW 85 errichtet, das Haus wird mit einer Wärmepumpe ausgestattet und die Fenster werden mit einer 3-fach-Verglasung versehen. Im Dach werden zwei große Gauben eingebaut, um einen neuen Wohnbereich inclusive Bad zu schaffen. Ideal für Beschäftigte im Homeoffice oder als Wohnung mit Einliegerwohnung für ein Kind. Jeder Einheit ist ein eigener Kellerraum zugeordnet. Zum Haus gehören vier Stellplätze, die sich auf dem Grundstück befinden.
   

Energetische Sanierung eines 30 WE in Coesfeld in 05-2024

Im April startet eine energetische Sanierung eines 30 WE in Coesfeld. Hierzu wird die Fassade erneuert, die Kellerdecke gedämmt und die Heizung auf ein hybrides System mit Wärmepumpe und einer Gasheizung umgestellt. Unterstützt wird das Ganze durch eine neue PV-Anlage. Damit werden demnächst über 70 % Energie eingespart.

Visualisierung:

 

Bilder Umbauphase:

 

 

Neueröffnung Gesundheitsstudio in Dülmen 03-2024

Herzlichen Glückwunsch zur Eröffnung, liebes Team Gesundheitshaus Hammer 😀🏋️‍♀️🤸‍♂️🚣🚴‍♀️😃

PKW-Ladestationen in Dülmen im September 2023 eröffnet

Ab sofort steht allen Menschen die Ladestation in Dülmen auf dem Bendix-Parkplatz zur Verfügung. Säulen mit 22 kW und 150 kW sind vorhanden.

Zusätzlich gibt es für wenig Geld nun zwei e-Autos für jeden zu mieten über https://www.share-now.com/de/de/.

Ein Gemeinschaftsprojekt von uns, der Fa. e+s energie+service, der WFC, dem Land NRW und Sharenow.

Presselink https://www.dzonline.de/duelmen/der-weg-zum-e-auto-ist-in-duelmen-ganz-einfach-2839563?&npg

 

             

Wichtige Information zu erforderlichen Erhöhungen der Betriebskosten ab dem 01.01.2023

Sehr geehrte Damen und Herren Mieter,

 

mit unserem Anschreiben aus September 2022 haben wir Sie darüber informiert, dass auf Grund der außergewöhnlichen Lage am Energiemarkt, mit erheblichen Mehrkosten im Bereich der Nebenkosten zu rechnen ist.

So sehen auch leider wir uns gezwungen, auf Grund deutlich höherer Brennstoffkosten die bestehenden, monatlichen Abschläge für Nebenkosten ab dem 01.01.2023 zu erhöhen. Der aktuelle Energielieferant, über welchen wir bis zum 31.12.2022 sehr günstig Brennstoff beziehen, ist leider nicht mehr in der Lage, uns für das Jahr 2023 Konditionen anzubieten. Auch andere namhafte Anbieter können uns aktuell keine Angebote zu vertretbaren Preisen unterbreiten. In der Folge bleibt zunächst nur die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung.

Für die einzelnen Objekte bedeutet dies eine individuelle Preisentwicklung. Diese erhalten Sie per persönlichem Anschreiben. Auf dieser Basis und Grundlage der Nebenkostenabrechnung 2021 haben wir eine Neukalkulation der monatlichen Abschlagszahlungen vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber die Bezugsmöglichkeiten im Bereich des Wohngeldes deutlich erweitert hat, um insbesondere die steigenden Energiekosten besser leisten zu können. Setzen Sie sich im Bedarfsfall mit der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde in Verbindung.

Weitere aktuelle Vorschläge der Gaskommission für die Immobilienwirtschaft, die aber noch nicht beschlossen sind, hier zur Info:

 1. Einmalige Entlastung für den Dezember 2022

Als einmalige Entlastung erhalten Gaskunden eine einmalige Entlastung für den Dezember 2022 auf Basis des Verbrauchs, der in der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Diese einmalige Entlastung soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der sogenannten „Gaspreisbremse“ dienen. Der Staat übernimmt einmalig die Abschlagszahlung und überweist diese an die Energieversorger. Der Endkunde erhält diese über die Nebenkostenabrechnung 2023.

2. Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023

Die Gas- und Wärmepreisbremse soll zum 1. März 2023 in Kraft treten und frühestens zum 30. April 2024 enden. Die Bundesregierung strebt eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar 2023 an. Um Sparanreize zu erhalten, sollen für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Gasverbrauchs, der im September 2022 zugrunde gelegt wurde, der Gaspreis subventioniert werden. Für private Verbraucher soll der subventionierte Gaspreis bei 12 ct/kWh liegen. Für Fernwärme soll ein Preis von 9,5 ct/kWh gelten.

Seien Sie versichert, dass wir mit Hochdruck an moderateren Brennstoffpreisen für Sie arbeiten, um sobald wie möglich wieder eine Reduktion der monatlichen Nebenkostenabschläge zu ermöglichen.

 

Weitere Infos:

Abgaben, Umlagen und Netzentgelte

Die aktuellen Änderungen zum 01. Januar 2023

Das wichtigste auf einem Blick
  • Die EEG-Umlage entfällt zum 01.01.2023 komplett.
  • Die KWKG-Umlage fällt für alle nicht privilegierten Letztverbräuche von aktuell 0,378 ct/kWh 2022 auf 0,357 ct/kWh 2023 (-0,021 ct/kWh bzw. -5,6 Prozent).
  • Die Offshore-Netzumlage steigt für alle nicht privilegierten Letztverbräuche von aktuell 0,419 ct/kWh 2022 auf 0,591 ct/kWh 2023 (+0,172 ct/kWh bzw. +41,1 Prozent).

Gaseinsparpotenziale bei der Beheizung von Wohnräumen

Im September 2022 hat die Bundesregierung eine befristet geltende Verordnung erlassen, die verschiedene kurzfristig wirkende Maßnahmen zur Energieeinsparung nennt.  Ferner werden Gas- und Wärmelieferanten verpflichtet, den Eigentümern/ Nutzern von Wohnungen bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, um damit Anreize zum Energieeinsparen zu geben.

Informationen gem. der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

Mit den Regelungen in der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV), wird das Ziel unterstützt, die Energiekosten in den Jahren 2023 & 2024 um 10,8 Mrd. € zu senken; die Verordnung gilt nur für ein halbes Jahr, nämlich vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.

Zur Erreichung dieses Ziels führt die Verordnung eine Reihe von Maßnahmen auf, zum Beispiel:

  • die Absenkung von Raumtemperaturen
  • die Einschränkung von Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern
  • die Einschränkung der Beheizung privater Pools

Ferner sind Gas- und Wärmelieferanten im § 9 EnSikuMaV verpflichtet, den

  • Eigentümern von Wohngebäuden/ Eigentumswohnungen sowie
  • Nutzern von Wohneinheiten

bestimmte Angaben zur Verfügung stellen.

 

Freundliche Grüße

Ihre Voss Immobilien-Verwaltung

Neueröffnung Wirtshaus im Bendix in Dülmen in 07-2022

Es ist vollbracht, auf den Tag genau ein Jahr nach Hotel-Eröffnung gehen heute Abend die Türen auf für das neue 🥨Wirtshaus im Bendix🍳🍻🍗🍖.
wir gratulieren dem Betreiber ganz herzlich zu diesem tollen Gasthaus.

Hotel-Neubau in Dülmen, Fertiggestellt Juli 2021

Das denkmalgeschützte Bendix-Lagerhaus an der Lüdinghauser Straße wurde ab Sommer 2020 zu einem Hotelbetrieb umgebaut.  Mit dem erfolgten Auszug des Fitnessbetriebs begann eine 12-monatige Umbauphase bis zur Fertigstellung im Sommer 2021.

Entstanden ist auf der rund 3.000 Quadratmeter großen Fläche auf drei Etagen in dem Gebäude mit der markanten Fassade ein Garni-Hotel mit rund 45 Appartements und Zimmern in der Größe von 30 bis 60 Quadratmetern.  Dazu wurde auch ein neues Heizungs- und Kühlsystem erstellt. Vorgesehen sind ferner ein Frühstücks- und Tagungsraum.

Die Ausstattung des neuen Hotels auf deutschem Vier-Sterne-Niveau nimmt die Bendix-Geschichte auf. Wir erzählen in dem Haus die Geschichte dieses Lagerhauses und legen, soweit möglich, alte Teile des über 110 Jahre alten Gebäudes wieder frei.

Plangemäß hat das Hotel am 15.07.2021 eröffnet.

Presselinks: https://www.dzonline.de/Duelmen/4411289-Hotel-Weberei-Bendix-lockt-mit-viel-Individualismus-Im-Sommer-soll-Eroeffnung-sein

Hotel- Link: https://www.hotel-bendix.de/ 

Dülmen Lüdinghauser Str.