Dachsanierung in Coesfeld an der Bahnhofstrasse
Im August 2025 startet die Sanierung des Daches an einem Wohnhaus 🏣 in Coesfeld. Hierzu wird das alte Dach abgedeckt, neu und zusätzlich gedämmt und mit neuer Deckung versehen.
Danke an unsere ausführenden Firmen Kestermann https://kestermann-bedachung.de und Begleitung durch die Architekten https://www.moellers-partner.com.
Änderungen bei An- und Abmeldungen von Strom – Lieferantenwechsel 24 Stunden
Ab dem 6. Juni 2025 ist es durch eine rechtliche Vorgabe nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden.
Zum 06. Juni 2025 treten neue regulatorische Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die die Abläufe auf dem Strommarkt verändern (Beschluss der 6. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur vom 21.03.2024 zum Az. BK6-22-024 [LFW24]). Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und weiteren Marktteilnehmern im Rahmen des Lieferantenwechselprozesses wird an die neuen technischen Standards und Fristen angepasst.
Kern der Neuerung ist die Umstellung des Lieferantenwechsels: Dieser muss künftig innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung als „Lieferantenwechsel 24 Stunden“ bezeichnet. Im Rahmen der Umstellung entfällt künftig die Möglichkeit, als Energielieferant rückwirkend Verbrauchsstellen zur Netznutzung an- oder abzumelden.
Bitte beachten Sie dabei folgende wesentlichen Neuerungen:
1. Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr möglich
Ab dem genannten Datum können An- und Abmeldungen von Verbrauchsstellen durch Lieferanten beim Netzbetreiber nur noch für die Zukunft durchgeführt werden. Ein einvernehmliches rückwirkendes Hinzukommen oder Wegfallen von Verbrauchsstellen ist zukünftig ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass durch die neuen Vorgaben, bei nicht rechtzeitig gemeldeten Auszügen oder Standortaufgaben, etwaige Energieverbräuche weiterhin auf Basis des bestehenden Vertrages abgerechnet werden müssen – auch wenn der Standort faktisch nicht mehr von Ihnen genutzt wird. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Teilkündigung wegen Standortaufgabe nur in den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich ist. Wir bitten Sie daher, alle Wechselprozesse sorgfältig zu planen und die entsprechenden Fristen einzuhalten.
2. Marktlokations-ID als zentrales Identifikationsmerkmal
Die eindeutige Identifikation der Verbrauchsstelle erfolgt ausschließlich über die Marktlokations-ID (MaLo-ID). Bitte stellen Sie sicher, dass bei allen Wechselprozessen die korrekte MaLo-ID angegeben wird, um Verzögerungen oder fehlerhafte Zuordnungen zu vermeiden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Umsetzung der neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur verpflichtet sind und daher auf die neuen Prozesse zur An- und Abmeldung von Verbrauchsstellen beim Netzbetreiber keinen Einfluss haben.
Falls Sie Fragen zur Umsetzung oder zu den neuen Abläufen haben, informieren Sie sich gern auf unserer Website:
https://www.vattenfall.de/geschaeftskunden/vrees/lieferantenwechsel-24-stunden.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei mir.
Dachsanierung in Coesfeld am Grünen Weg
Im April 2025 startet die Sanierung des Daches an einem Wohn- und Geschäftshaus 🏣 in Coesfeld. Hierzu wird im I. Bauabschnitt das alte Dach abgedeckt, neu und zusätzlich gedämmt und mit neuen Pfannen versehen. Auch das Flachdach an dem Objekt wird im II. Bauabschnitt erneuert und zusätzlich gedämmt. Alle Balkone und Terrassen werden mit zusätzlichen Wasserabläufen 🫗für Starkregen ausgestattet.
Danke an unsere ausführenden Firmen https://kestermann-bedachung.de und https://fliesen-wieschen.de
Wohnen an der Kirche – Umbau zu 4 neuen Wohnungen in Lette
Wohnen an der Kirche – Umbau einer KiTa zu 4 neuen Wohnungen
Ein Nachruf zum Tode von Günter Voss
Unser Firmengründer lebt nicht mehr. Der Unternehmer Günter Voss aus Coesfeld-Lette verstarb im Oktober 2024 im Alter von 82 Jahren.
Er hinterlässt ein gesundes Unternehmen, welches er durch viel Weitsicht, Konsequenz, Geschick und Know-how 50 Jahren geführt hat.
Günter Voss, geboren im Jahre 1942 in Warstein war von Beruf Kaufmann. Er machte sich mit 25 Jahren als Baustoffhändler selbstständig, übernahm damals einen ehemaligen Handelsbetrieb, den er bis zu einem der größten mittelständischen Baustoffhandlungen im Münsterland und im vorderen Ruhrgebiet aufbaute.
Er zählte zu den Gründungsmitgliedern der Handelskooperation Interpares Zentrallager, später i & M INTERBAUSTOFF. Er übernahm dort zeitweise den Beiratsvorsitz. Gleichzeitig war er auch im Aufsichtsrat der i & M INTERBAUSTOFF mit Sitz in Karlsruhe tätig.
Seit 1982 war er auch als Bezirksvorsitzender Münster und im Gesamtvorstand des Verbandes Westdeutscher Baustoffhändler e.V. aktiv. Seit 1987 war er Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes, dessen 1. Stellvertretender Vorsitzender er seit 1991 war. Günter Voss schätzte dieses vielfältige Engagement: „Die Verbandstätigkeit und Kooperationsarbeit haben meine unternehmerische Arbeit sehr befruchtet“.
Im Jahre 1999 wurde Günter Voss zum neuen Vorsitzenden im Verband des Westdeutschen Baustoff-Fachhandels e.V. mit Sitz in Wuppertal gewählt.
Des Weiteren war er als Bauunternehmer bis ins Jahr 2010 und im Immobiliengeschäft bis 2015 tätig.
Er begleitete regional weitere Ehrenämter wie u.a. Aufsichtsratsmitglied in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Coesfeld oder der Bürgerhalle Coesfeld.
Für seine ehrenamtlichen Tätigkeiten wurde ihm die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Privat war Günter Voss als passionierter Pferdezüchter aktiv.
Energetische Sanierung eines 30 WE in Coesfeld in 2024-2025
Im April 2024 startete eine energetische Sanierung eines 30 WE in Coesfeld.
Hierzu wurde die Fassade erneuert, die Kellerdecke gedämmt und die Heizung auf ein hybrides System mit Wärmepumpe und einer Gasheizung umgestellt. Unterstützt wird das Ganze durch eine neue PV-Anlage. Damit werden demnächst über 70 % Energie eingespart. Fertigstellung erfolgte im Mai 2025.
Visualisierung:
Fertigstellung:
Vorher:
Bilder Umbauphase:
Neueröffnung Gesundheitsstudio in Dülmen 03-2024
Herzlichen Glückwunsch zur Eröffnung, liebes Team Gesundheitshaus Hammer ![]()
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PKW-Ladestationen in Dülmen im September 2023 eröffnet
Ab sofort steht allen Menschen die Ladestation in Dülmen auf dem Bendix-Parkplatz zur Verfügung. Säulen mit 22 kW und 150 kW sind vorhanden.
Zusätzlich gibt es für wenig Geld nun zwei e-Autos für jeden zu mieten über https://www.share-now.com/de/de/.
Ein Gemeinschaftsprojekt von uns, der Fa. e+s energie+service, der WFC, dem Land NRW und Sharenow.
Presselink https://www.dzonline.de/duelmen/der-weg-zum-e-auto-ist-in-duelmen-ganz-einfach-2839563?&npg
Wichtige Information zu erforderlichen Erhöhungen der Betriebskosten ab dem 01.01.2023
Sehr geehrte Damen und Herren Mieter,
mit unserem Anschreiben aus September 2022 haben wir Sie darüber informiert, dass auf Grund der außergewöhnlichen Lage am Energiemarkt, mit erheblichen Mehrkosten im Bereich der Nebenkosten zu rechnen ist.
So sehen auch leider wir uns gezwungen, auf Grund deutlich höherer Brennstoffkosten die bestehenden, monatlichen Abschläge für Nebenkosten ab dem 01.01.2023 zu erhöhen. Der aktuelle Energielieferant, über welchen wir bis zum 31.12.2022 sehr günstig Brennstoff beziehen, ist leider nicht mehr in der Lage, uns für das Jahr 2023 Konditionen anzubieten. Auch andere namhafte Anbieter können uns aktuell keine Angebote zu vertretbaren Preisen unterbreiten. In der Folge bleibt zunächst nur die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung.
Für die einzelnen Objekte bedeutet dies eine individuelle Preisentwicklung. Diese erhalten Sie per persönlichem Anschreiben. Auf dieser Basis und Grundlage der Nebenkostenabrechnung 2021 haben wir eine Neukalkulation der monatlichen Abschlagszahlungen vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber die Bezugsmöglichkeiten im Bereich des Wohngeldes deutlich erweitert hat, um insbesondere die steigenden Energiekosten besser leisten zu können. Setzen Sie sich im Bedarfsfall mit der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde in Verbindung.
Weitere aktuelle Vorschläge der Gaskommission für die Immobilienwirtschaft, die aber noch nicht beschlossen sind, hier zur Info:
1. Einmalige Entlastung für den Dezember 2022
Als einmalige Entlastung erhalten Gaskunden eine einmalige Entlastung für den Dezember 2022 auf Basis des Verbrauchs, der in der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Diese einmalige Entlastung soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der sogenannten „Gaspreisbremse“ dienen. Der Staat übernimmt einmalig die Abschlagszahlung und überweist diese an die Energieversorger. Der Endkunde erhält diese über die Nebenkostenabrechnung 2023.
2. Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023
Die Gas- und Wärmepreisbremse soll zum 1. März 2023 in Kraft treten und frühestens zum 30. April 2024 enden. Die Bundesregierung strebt eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar 2023 an. Um Sparanreize zu erhalten, sollen für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Gasverbrauchs, der im September 2022 zugrunde gelegt wurde, der Gaspreis subventioniert werden. Für private Verbraucher soll der subventionierte Gaspreis bei 12 ct/kWh liegen. Für Fernwärme soll ein Preis von 9,5 ct/kWh gelten.
Seien Sie versichert, dass wir mit Hochdruck an moderateren Brennstoffpreisen für Sie arbeiten, um sobald wie möglich wieder eine Reduktion der monatlichen Nebenkostenabschläge zu ermöglichen.
Weitere Infos:
Abgaben, Umlagen und Netzentgelte
Die aktuellen Änderungen zum 01. Januar 2023
Freundliche Grüße
Ihre Voss Immobilien-Verwaltung



































































