Änderungen bei An- und Abmeldungen von Strom – Lieferantenwechsel 24 Stunden
Ab dem 6. Juni 2025 ist es durch eine rechtliche Vorgabe nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden.
Zum 06. Juni 2025 treten neue regulatorische Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die die Abläufe auf dem Strommarkt verändern (Beschluss der 6. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur vom 21.03.2024 zum Az. BK6-22-024 [LFW24]). Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und weiteren Marktteilnehmern im Rahmen des Lieferantenwechselprozesses wird an die neuen technischen Standards und Fristen angepasst.
Kern der Neuerung ist die Umstellung des Lieferantenwechsels: Dieser muss künftig innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung als „Lieferantenwechsel 24 Stunden“ bezeichnet. Im Rahmen der Umstellung entfällt künftig die Möglichkeit, als Energielieferant rückwirkend Verbrauchsstellen zur Netznutzung an- oder abzumelden.
Bitte beachten Sie dabei folgende wesentlichen Neuerungen:
1. Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr möglich
Ab dem genannten Datum können An- und Abmeldungen von Verbrauchsstellen durch Lieferanten beim Netzbetreiber nur noch für die Zukunft durchgeführt werden. Ein einvernehmliches rückwirkendes Hinzukommen oder Wegfallen von Verbrauchsstellen ist zukünftig ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass durch die neuen Vorgaben, bei nicht rechtzeitig gemeldeten Auszügen oder Standortaufgaben, etwaige Energieverbräuche weiterhin auf Basis des bestehenden Vertrages abgerechnet werden müssen – auch wenn der Standort faktisch nicht mehr von Ihnen genutzt wird. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Teilkündigung wegen Standortaufgabe nur in den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich ist. Wir bitten Sie daher, alle Wechselprozesse sorgfältig zu planen und die entsprechenden Fristen einzuhalten.
2. Marktlokations-ID als zentrales Identifikationsmerkmal
Die eindeutige Identifikation der Verbrauchsstelle erfolgt ausschließlich über die Marktlokations-ID (MaLo-ID). Bitte stellen Sie sicher, dass bei allen Wechselprozessen die korrekte MaLo-ID angegeben wird, um Verzögerungen oder fehlerhafte Zuordnungen zu vermeiden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Umsetzung der neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur verpflichtet sind und daher auf die neuen Prozesse zur An- und Abmeldung von Verbrauchsstellen beim Netzbetreiber keinen Einfluss haben.
Falls Sie Fragen zur Umsetzung oder zu den neuen Abläufen haben, informieren Sie sich gern auf unserer Website:
https://www.vattenfall.de/geschaeftskunden/vrees/lieferantenwechsel-24-stunden.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei mir.